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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03   

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BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03 (https://dejure.org/2004,2789)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2004 - 7 C 20.03 (https://dejure.org/2004,2789)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 7 C 20.03 (https://dejure.org/2004,2789)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 3, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1; 2. VermRÄndG Art. 15; REAO Art. 3 Abs. 1, 2 und 3
    Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai 1945; Rückwirkung von Gesetzen; schutzwürdiges Vertrauen; unklare Rechtslage; Aktivlegitimation der JCC; Ausschlussfrist; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Rückerstattungsanordnung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 6; § 2 Abs. 1 Satz 3; § 4 Abs. 2 Satz 1
    Aktivlegitimation der JCC; Ausschlussfrist; Entziehungsvermutung; Erwerb vor dem 8 Mai 1945; Restitutionsausschluss; Rückerstattungsanordnung; Rückwirkung von Gesetzen; Sachaufklärungspflicht; Stundung des Kaufpreises; Widerlegung der Entziehungsvermutung; Zwangsverkauf; ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Beurteilung der mit dem 2. VermRÄndG (Vermögensrechtsänderungsgesetz) eingefügten Beschränkung des redlichen Erwerbs auf die Zeit nach dem 8. Mai 1945 - Beurteilung der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises - Abstellen auf den Zeitpunkt des Verkaufs ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Stichtagsregelung; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfügbarkeit des Kaufpreises

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; ; 2. VermRÄndG Art. 15; ; REAO Art. 3 Abs. 1; ; REAO Art. 3 Abs. 2; ; REAO Art. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßige Beschränkung des redlichen Erwerbs auf die Zeit nach dem 8. Mai 1945 durch das zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 53 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 2, 4, 30a VermG; Art. 15 2. VermRÄndG; Art. 3 REAO
    Restitutionsansprüche der durch die Nationalsozialisten kollektiv Verfolgten (Prof. Dr. Joachim Gruber; Neue Justiz 1/2005, S. 45-46)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 45
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03
    Aus Gründen der Vereinfachung sind die Tatsachengerichte nicht gehindert, bei der Bestimmung der Angemessenheit des Kaufpreises als Indiz auf den damaligen Einheitswert des Grundstücks abzustellen, der regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswerts bildete (Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7).

    Nach seinen Feststellungen lag der Kaufpreis 15, 2 % über dem Einheitswert, obwohl allgemein bekannt ist, dass in der Zeit des Verkaufs, im Jahre 1933, die Immobilienpreise sehr niedrig waren (Urteil vom 24. Februar 1999, a.a.O., S. 308; Schwarz, a.a.O.).

    Auch der von der Klägerin geltend gemachte Umstand, dass das betroffene Grundstück zwei Jahre später zu einem 8 000 RM höheren Kaufpreis weiter veräußert wurde, musste dem Gericht ebenso wenig wie seine eigene Feststellung, dass eines der Vergleichsobjekte im Jahre 1934 erneut, nun aber deutlich über dem Einheitswert verkauft worden ist, keinen Anlass zu zusätzlichen Ermittlungen geben, zumal diese Tatsachen im Einklang mit der allgemeinen Erkenntnis standen, dass die Kaufpreise in der Folgezeit wieder anstiegen (vgl. Schwarz, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999, a.a.O.).

    Zwar hat der 8. Senat sich in seinem Urteil vom 24. Februar 1999 (a.a.O.) auf den Standpunkt gestellt, dass es für die freie Verfügbarkeit allein auf den gezahlten Kaufpreis und nicht auf die entstandene Kaufpreisforderung ankomme und - falls über diese verfügt worden sei - das dabei erzielte Entgelt angemessen gewesen und in die freie Verfügung des Veräußerers gelangt sein müsse.

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99

    Zwangsverkauf; Vermutung der Verfolgungsbedingtheit; Widerlegung der Vermutung;

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03
    Aus Gründen der Vereinfachung sind die Tatsachengerichte nicht gehindert, bei der Bestimmung der Angemessenheit des Kaufpreises als Indiz auf den damaligen Einheitswert des Grundstücks abzustellen, der regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswerts bildete (Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7).

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 24. August 2000 (a.a.O.) darauf hingewiesen, dass die Rückerstattungsgerichte durchgängig verlangt hätten, über die Angemessenheit eines Kaufpreises in der Regel auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens zu entscheiden, und dass auch das Schrifttum durchweg auf diesem Standpunkt gestanden habe (a.a.O. unter Hinweis auf Schwarz, Rückerstattung nach den Gesetzen der Alliierten Mächte, 1974, S. 161); schematische Ansätze mit 20 bis 30 % über Einheitswert seien ausdrücklich als zu ungenau zurückgewiesen worden (Goetze, Rückerstattung in Westdeutschland und Berlin, 1950, Art. 3 USREG Anm. 8; Harmening/Hartenstein/Osthoff, Rückerstattungsgesetz, 1950, Band II Art. 3 Anm. IV.1).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind echt rückwirkende Eingriffsregelungen grundsätzlich unzulässig (BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind echt rückwirkende Eingriffsregelungen grundsätzlich unzulässig (BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03
    In der Verfassungsrechtsprechung ist anerkannt, dass in solchen Situationen Rechtssicherheit durch eine klärende Regelung rückwirkend hergestellt werden darf (BVerfGE 30, 367 m.w.N.; 72, a.a.O. S. 259; stRspr vgl. auch Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 - VIZ 2004, 264).
  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03
    Dies gilt auch für die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Anspruchstellerin nach § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG (Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - VIZ 2004, 113).
  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03
    Dieses widersinnige Ergebnis lässt sich nur dadurch vermeiden, dass man die Bezugnahme in Abs. 2 in Übereinstimmung mit den entsprechenden Texten der Gesetze Nr. 59 für die Amerikanische und Britische Zone auf die individuell und kollektiv Verfolgten, also auf Abs. 1 insgesamt erstreckt (so bereits Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03

    Parteiwechsel, gesetzlicher; Zuständigkeit; Berechtigte; Verkauf,

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03
    In der Verfassungsrechtsprechung ist anerkannt, dass in solchen Situationen Rechtssicherheit durch eine klärende Regelung rückwirkend hergestellt werden darf (BVerfGE 30, 367 m.w.N.; 72, a.a.O. S. 259; stRspr vgl. auch Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 - VIZ 2004, 264).
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03
    Für die Einhaltung der Frist reicht es aus, dass der Restitutionsantrag den begehrten Vermögenswert so genau bezeichnet, dass zumindest im Wege der Auslegung ermittelt werden kann, was der Antragsteller beansprucht (zusammenfassend Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 8 C 12.03

    Jüdisches Unternehmen; Gesellschaft, jüdische; Anteilseigner; Aktionär;

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03
    Dieser stellt allein darauf ab, dass jüdische Berechtigte oder deren Rechtsnachfolger Ansprüche nicht geltend machen (vgl. Urteile vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 64.02 - VIZ 2004, 173 und 28. April 2004 - BVerwG 8 C 12.03 - zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 64.02

    Kaufvertrag in Polen über Grundstücke in Berlin; polnische Staatsangehörige;

  • BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 60.02

    Ablösebetrag; Entschädigungsfonds; Beiladung; Beiladung des Entschädigungsfonds;

  • BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94

    Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR

  • GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75

    Zulässigkeit einer Sprungrevision; Erfordernis einer Zustimmung (Einwilligung)

  • Drs-Bund, 13.06.1990 - BT-Drs 11/7381
  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06

    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme;

    Maßgeblich für die Beurteilung der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO ist grundsätzlich auch dann der Zeitpunkt des Verkaufs, wenn der Kaufpreis vereinbarungsgemäß nicht sofort bezahlt wurde (wie Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26).

    Dem steht die Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26) entgegen, derzufolge maßgeblich für die Beurteilung der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO grundsätzlich auch dann der Zeitpunkt des Verkaufs ist, wenn der Kaufpreis vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise nicht sofort bezahlt wurde.

    Die Stundung stellt aber keine Beschränkung der freien Verfügungsgewalt dar, denn der Veräußerer kann durch Abtretung oder Verpfändung schon vor der Fälligkeit über sie verfügen und sie damit wirtschaftlich verwerten (OLG München, a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - a.a.O.).

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    Die Vermutung kann vorliegend nur nach Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO - der sich auf Fälle der Individualverfolgung, Art. 3 Abs. 1 a) REAO, und der Kollektivverfolgung, Art. 3 Abs. 1 b) REAO bezieht (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - VIZ 2004, 486 und Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. - "Teltow-Seehof I") - widerlegt werden.

    Ein sich erst später ergebender Wegfall der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises, der bei Vertragsabschluss nicht absehbar war, konnte die freie Willensbildung des Verfolgten bei Abschluss des Kaufvertrages nicht beeinflussen und ihm kann deshalb keine Aussagekraft darüber zukommen, ob der Verkäufer bei Eingehung der Verbindlichkeiten in seiner Willensentschließung beeinträchtigt war (BVerwG, u. a. Urteil vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 - Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 39 unter Verweis auf OLG Köln vom 24. Februar 1951, RzW 1951, 142, 143 und OLG München vom 28. September 1951, RzW 1951, 346 ff.; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - VIZ 2004, 486 in Auseinandersetzung mit dem obiter dictum in BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301).

    Aus Gründen der Vereinfachung kann in diesem Fall als Indiz auf den Einheitswert als untere Grenze des Verkehrswertes abgestellt werden (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03; Beschluss vom 15. Mai 2003 - BVerwG 7 B 9.03; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01; Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 16.98 und 8 C 18.98 - Teltow-Seehof II); hiervon ist die Gebäudeentschuldungssteuer nicht abzuziehen (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2003 - BVerwG 7 B 9/03, vom 14. Mai 2003 - BVerwG 7 B 37.03).

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04

    Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

    Entgegen der Auffassung der Kläger ist es nicht verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit redlichen Erwerbs für die Zeit vor dem 8. Mai 1945 ausgeschlossen hat (Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26).
  • BVerwG, 13.12.2017 - 8 C 15.16

    Anteilsentziehung; Anteilsschädigung; Auflassung; Beginn; Bruchteilsrestitution;

    § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG begrenzt die restitutionsausschließende Wirkung des redlichen Erwerbs auf die Zeit nach dem 8. Mai 1945 (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 7 C 20.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26 S. 122).
  • BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11

    Wirtschaftlich-bilanzierende Betrachtung für vermögensrechtlich relevante

    a) Soweit die vom Kläger zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26) und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 39) Rechtssätze zur freien Verfügbarkeit des Kaufpreises gemäß Art. 3 Abs. 2 REAO enthalten, liegt keine Abweichung vor, weil das Verwaltungsgericht keinen abstrakten Rechtssatz zur Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals aufgestellt hat.
  • BVerwG, 15.10.2003 - 7 B 64.03

    Verfassungsmäßigkeit der mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14.

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 20.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 24.02.2006 - 7 B 16.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auskehr des Erlöses aus der

    Die von der Beschwerde aufgeworfenen Fragen zum redlichen Erwerb und zur Wirksamkeit einer Globalanmeldung sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 Nr. 26 S. 121 ; Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 S. 38 ).
  • VG Cottbus, 27.12.2019 - 1 K 148/11
    Die Vermutung könnte vorliegend nur nach Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO - der sich auf Fälle der Individualverfolgung, Art. 3 Abs. 1 a) REAO, und der Kollektivverfolgung, Art. 3 Abs. 1 b) REAO bezieht (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 -, VIZ 2004, 486 und Urt. v. 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157 ff. - "Teltow-Seehof I") - widerlegt werden.
  • BVerwG, 12.07.2016 - 8 C 15.16

    Redlicher Erwerb nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt Beginn des Erwerbsvorgangs

    § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG begrenzt die restitutionsausschließende Wirkung des redlichen Erwerbs auf die Zeit nach dem 8. Mai 1945 (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 7 C 20.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26 S. 122).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.2004 - 7 C 20.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,38254
BVerwG, 08.11.2004 - 7 C 20.03 (https://dejure.org/2004,38254)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.2004 - 7 C 20.03 (https://dejure.org/2004,38254)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 2004 - 7 C 20.03 (https://dejure.org/2004,38254)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Aktivlegitimation der JCC; Ausschlussfrist; Entziehungsvermutung; Erwerb vor dem 8 Mai 1945; Restitutionsausschluss; Rückerstattungsanordnung; Rückwirkung von Gesetzen; Sachaufklärungspflicht; Stundung des Kaufpreises; Widerlegung der Entziehungsvermutung; Zwangsverkauf; ...

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.2003 - 7 B 64.03, 7 C 20.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,32336
BVerwG, 15.10.2003 - 7 B 64.03, 7 C 20.03 (https://dejure.org/2003,32336)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2003 - 7 B 64.03, 7 C 20.03 (https://dejure.org/2003,32336)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 7 B 64.03, 7 C 20.03 (https://dejure.org/2003,32336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14. Juli 1992 eingeführten Beschränkung des redlichen Erwerbs als Gegenstand eines Revisionsverfahrens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2003 - 7 B 64.03
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht insofern im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1) ab, als nach Auffassung des Verwaltungsgerichts der Kaufpreis bereits dann nach Art. 3 Abs. 2 REAO i.V.m. § 1 Abs. 6 VermG in die freie Verfügungsgewalt des Verfolgten gelangt war, wenn dieser durch Abtretung der Kaufpreisforderung am Wirtschaftsverkehr teilgenommen hatte.
  • BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03

    Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2003 - 7 B 64.03
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 20.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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